Ab Montag gelten in Baden-Würtemberg verschärfte Corona-Regeln. Viele Maßnahmen werden verlängert, aber es gibt auch Neuheiten.

Die baden-württembergische Landesregierung hat die Corona-Verordnung angepasst. Diese tritt ab Montag (25. Januar) in Kraft. In erster Linie werden die bisherigen Regeln bis zum 14. Februar verlängert. Eine Übersicht über die geltenden Maßnahmen finden Sie hier.
Zudem greift eine verschärfte Maskenpflicht: In folgenden Bereichen muss dann laut Landesregierung eine medizinische Maske getragen werden, Alltagsmasken aus Stoff reichen nicht mehr aus:
- im Öffentlichen Personenverkehr, auch an Bahnsteigen oder Haltestellen
- beim Einkaufen
- am Arbeitsplatz und an Einsatzorten
- in Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen
- in Gottesdiensten und anderen religiösen Veranstaltungen
Als medizinische Masken zählen die sogenannten OP-Masken, aber auch FFP2- oder KN95- oder N95-Masken. In Pflegeeinrichtungen oder Krankenhäusern reichen OP-Masken nicht aus, hier müssen FFP2-, KN95- oder N95-Masken getragen werden. Kinder bis 14 Jahre dürfen weiterhin Alltagsmasken tragen, Kinder bis 5 sind weiter von der Maskenpflicht ausgenommen. Weitere Details regelt die Landesregierung hier. Bei Verstößen gegen die Regeln drohen Bußgelder. Für den öffentlichen Nahverkehr gab das Verkehrsministerium allerdings bekannt, in Bussen und Bahnen erst ab dem 1. Februar Bußgelder verhängen zu wollen.

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https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/corona-regeln-ab-25-01-2021-bw-100.html
