Sonntag, 24. Januar 2021

Neues aus der BÄH - RD ...

Ab Montag gelten in Baden-Würtemberg verschärfte Corona-Regeln. Viele Maßnahmen werden verlängert, aber es gibt auch Neuheiten.

Ab Montag: Neue Corona-Regeln für Baden-Württemberg
Ab Montag: Neue Corona-Regeln für Baden-Württemberg2 Min

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Die baden-württembergische Landesregierung hat die Corona-Verordnung angepasst. Diese tritt ab Montag (25. Januar) in Kraft. In erster Linie werden die bisherigen Regeln bis zum 14. Februar verlängert. Eine Übersicht über die geltenden Maßnahmen finden Sie hier.

Zudem greift eine verschärfte Maskenpflicht: In folgenden Bereichen muss dann laut Landesregierung eine medizinische Maske getragen werden, Alltagsmasken aus Stoff reichen nicht mehr aus:

  • im Öffentlichen Personenverkehr, auch an Bahnsteigen oder Haltestellen
  • beim Einkaufen
  • am Arbeitsplatz und an Einsatzorten
  • in Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen
  • in Gottesdiensten und anderen religiösen Veranstaltungen

Als medizinische Masken zählen die sogenannten OP-Masken, aber auch FFP2- oder KN95- oder N95-Masken. In Pflegeeinrichtungen oder Krankenhäusern reichen OP-Masken nicht aus, hier müssen FFP2-, KN95- oder N95-Masken getragen werden. Kinder bis 14 Jahre dürfen weiterhin Alltagsmasken tragen, Kinder bis 5 sind weiter von der Maskenpflicht ausgenommen. Weitere Details regelt die Landesregierung hier. Bei Verstößen gegen die Regeln drohen Bußgelder. Für den öffentlichen Nahverkehr gab das Verkehrsministerium allerdings bekannt, in Bussen und Bahnen erst ab dem 1. Februar Bußgelder verhängen zu wollen.

Medizinische Masken: Das müssen Sie beachten
Medizinische Masken: Das müssen Sie beachten3 Min

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https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/corona-regeln-ab-25-01-2021-bw-100.html

Donnerstag, 21. Januar 2021

Wenig Beweise für Wirksamkeit der Corana-Impfung bei Senioren .

https://multipolar-magazin.de/artikel/geringe-evidenz-impfung 

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Bild: Shutterstock

RKI räumt ein: Geringe Evidenz für eine Wirksamkeit der Impfung bei alten Menschen

Es steht im Kleingedruckten einer 74-seitigen Fachpublikation, die vom Robert Koch-Institut (RKI) am 8. Januar veröffentlicht wurde: Die Wirksamkeit des Biontech-Impfstoffs ist in der Altersgruppe über 75 Jahre „nicht mehr statistisch signifikant“ schätzbar. Aussagen über die Wirksamkeit seien daher „mit hoher Unsicherheit behaftet“, die Evidenzqualität für eine Wirksamkeit bei alten Menschen „gering“. Man darf fragen: Warum empfiehlt das RKI dann die Impfung?

PAUL SCHREYER, 19. Januar 2021, 4 Kommentare

Betrachtet man die Berichterstattung in den großen Medien, dann springt einem überall eine Zahl entgegen: Die Wirksamkeit des Impfstoffes betrage „95 Prozent“. Die Tagesschau hatte schon Anfang Dezember unter der Überschrift „Keine Bedenken gegen Biontech-Impfstoff“ entsprechend berichtet:

„Wenige Tage vor der Entscheidung über eine Notfallzulassung in den USA hat die Arzneimittelbehörde FDA dem Impfstoff von Biontech und Pfizer ein gutes Zeugnis ausgestellt. Es bestehe eine hohe Schutzwirkung, hieß es. (…) Zudem bestätigte die FDA Angaben von Pfizer und Biontech, dass ihr Impfstoff zu 95 Prozent wirksam ist.“

Der SPIEGEL zitierte vergangene Woche eine Einschätzung des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) – das in Deutschland für die Zulassung von Impfstoffen verantwortlich ist –, wo diese Zahl ebenfalls wiederholt wurde:

„Die Schutzwirkung gegen eine Covid-19-Erkrankung beträgt nach der zweiten Impfdosis bei Moderna sowie bei Biontech/Pfizer ungefähr 95 Prozent, bestätigte der PEI-Präsident Cichutek. Damit seien fast alle Menschen mit einer Impfung geschützt, bis auf wenige Ausnahmen. Bisher seien das aber vor allem 'statistische Unsicherheiten', konkrete Fälle einer Nichtwirksamkeit gibt es in Deutschland bisher noch nicht.“

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Ab Montag gelten in Baden-Würtemberg verschärfte Corona-Regeln. Viele Maßnahmen werden verlängert, aber es gibt auch Neuheiten.     Placehol...